Kostenübernahme

Gesetzliche Krankenversicherung

Wenn Sie oder Ihr Kind gesetzlich versichert sind, dann übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für die ergotherapeutische Therapie. Die Voraussetzung dafür ist eine Heilmittelverordnung für die Ergotherapie – umgangssprachlich auch „Rezept“ genannt – die von einem Arzt oder einer Ärztin ausgestellt werden muss. Dazu wenden Sie sich bitte an Ihre behandelnden Ärzt*innen.
Bei allen Patient*innen unter 18 Jahren übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die kompletten Therapiekosten. Bei allen Patient*innen über 18 Jahren übernimmt die gesetzliche Krankenkasse 90% der Therapiekosten. In diesem Fall bezahlen Sie eine gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung: diese setzt sich aus der Rezeptgebühr von 10,00 € und 10% der Kosten der in Anspruch genommenen Therapieeinheiten zusammen. Der Preis richtet sich nach dem verordneten Heilmittel.
Rechenbeispiel
Sie bekommen eine Heilmittelverordnung für 10 Therapieeinheiten Ergotherapie und sind über 18 Jahre alt.

Ihre gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung beim Heilmittel sensomotorisch-perzeptive Behandlung sähe wie folgt aus:

7,04 € Zuzahlung pro Therapieeinheit x 10 Therapieeinheiten

= 70,40 € Zwischenbetrag

+ 10,00 € Rezeptgebühr
= 80,40 € Gesamtzuzahlung

Private Krankenversicherung

Wenn Sie oder Ihr Kind privat versichert sind, dann hängt die Kostenübernahme der ergotherapeutischen Behandlung von Ihrem individuellen Versicherungstarif ab. Auf Ihren Beihilfe- oder Erstattungssatz haben wir als Heilmittelerbringer*innen keinen Einfluss.
In unserer Praxis orientieren wir uns an der Gebührenordnung. Danach liegen die Vergütungssätze für Privatleistungen beim 1,8 – 2,3-fachen Satz der gesetzlichen Vergütung. Daraus ergeben sich für unsere Leistungen mit dem 1,8 fachen Vergütungssatz folgende Preise:
Preise
  • Analyse ergotherapeutischer Bedarf                        74,63 €
  • motorisch-funktionelle Behandlung                       102,47 €
  • sensomotorisch-perzeptive Behandlung                136,64 €
  • Ergoth. Hirnleistungstraining                                  102,47 €
  • Psychisch-funktionelle Behandlung                        170,80 €
  • Hausbesuch                                                                  49,61 €
  • Hausbesuch in soz. Einrichtung                               32,35 €

 

  • Anamnese und Beratung –
    Ersttermin Selbstzahler                                             74,63 €

 

Die Höhe der einzelnen Gebühr der aufgeführten Leistungen bemisst sich nach dem 1,8-fachen des in der GebüTh genannten Regelsatzes. Weitere Infos finden Sie im Internet unter www.privatpreise.de

Privatleistungen

In unserer Praxis gelten für die zusätzlich angebotenen Privatleistungen folgende Preise:
Preise
  • Matrix-Rhythmus-Therapie 45 Min. 95,00 €
  • Benaudira Hörtraining 45 Min. 95,00 €
  • ENWAKO®-Training 45 Min. 85,00 €
Die zusätzlichen Leistungen werden nicht von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung übernommen.